STAND 17.03.2021 – Mitteilung von Gesundheitsamt:
“Sehr geehrte Frau Magalhaes,
laut aktuell geltender Verordnung dürfen Tanz- und Ballettschulen leider noch nicht öffnen. (Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung v. 07.03.2021 § 4 Abs. 3 Punkt 13)
Bei der letzen Änderung wurden erst Sportgruppen im Außenbereich erlaubt. Ich hoffe nach der nächsten Ministerkonferenz am 22.03.2021 eine bessere Nachricht geben zu können.
Wenn die Ballettschulen wieder öffnen dann ist ein Hygienekonzept wie im Frühjahr 2020 erforderlich mit Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, Desinfektion der Trainingsgeräte nach Gebrauch, Lüftungsregime, Anwesenheitslisten usw.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Katrin Matthey
Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst”